
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MOTORcheckUP GmbH
1. Allgemeines
Allen Kaufverträgen mit MOTORcheckUP GmbH liegen,
sofern nicht anders schriftlich vereinbart, folgende Bedingungen im Sinne der §§ 305 ff. BGB
zugrunde. Gegenteiligen Bedingungen vom Kunden wird widersprochen. Verbraucher im Sinne
nachfolgender Bedingungen sind natürliche Personen, denen bei Vertragsabschluss keine
gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im
Sinne nachfolgender Bedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, die bei Vertragsabschluss im Rahmen einer gewerblichen oder
selbständigen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne nachfolgender Bedingungen sind alle, die
Leistungen von MOTORcheckUP GmbH nachfragenden oder ihr Interesse daran bekundenden
Geschäftspartner.
2. Angebote
Angebote sind stets freibleibend. Berechnet werden die am Liefertag gültigen Preise. Diese gelten
ab Lager und schließen demgemäß Fracht-, Porto- und Versicherungskosten nicht ein.
Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von
MOTORcheckUP GmbH verbindlich.
3. Preise
Preise gelten ab Betrieb oder ab Lager MOTORcheckUP GmbH inkl. ges. MwSt. Maßgebend sind
die am Tage des Vetragsabschlusses gültigen Preise.
4. Lieferung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert MOTORcheckUP GmbH „ab Firmenstandort“.
Lieferzeiten rechnen vom Zeitpunkt der Absendung der Auftragsbestätigung an, frühestens aber
vom Tage ab, an dem die endgültige Ausführung in schriftlicher Form festgestellt worden ist.
Wurde für die Lieferung eine bestimmte Lieferfrist vereinbart und will der Käufer vom Vertrag
zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wird der Käufer durch das
Verstreichen der Lieferfrist nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung
der Leistung und der Erklärung befreit. Dies gilt nur dann nicht, wenn MOTORcheckUP GmbH eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
Lieferfristen verlängern sich, auch soweit bereits Verzug eingetreten ist, angemessen bei
Verzögerungen infolge höherer Gewalt und bei unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss
eingetretenen Hindernissen, soweit diese MOTORcheckUP GmbH nicht zu vertreten hat. Treten
solche Hindernisse auf, kann der Käufer von MOTORcheckUP GmbH die Erklärung verlangen, ob
er zurücktritt oder in angemessener Frist liefern will. Soweit sich MOTORcheckUP GmbH hierüber
nicht erklärt, kann der Käufer zurücktreten.
Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten –
auch aus anderen Verträgen – in Verzug ist. Für durch Verschulden seines Vorlieferanten
verzögerte oder unterbliebene Lieferungen haftet MOTORcheckUP GmbH nicht.
Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer der MOTORcheckUP GmbH gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.
5. Warenrücknahmen und Lieferungen
Grundsätzlich ist eine Warenrücknahme nur möglich, wenn vor der Lieferung ausdrücklich eine
Rückgabemöglichkeit vereinbart wurde. Bei Warenrücknahmen bzw. -sendungen haftet der Kunde
für die einwandfreie Verpackung der Ware. Die Ware darf nur in Originalverpackung an uns
zurückgeschickt werden. Eine Warengutschrift erfolgt erst nach eingehender Prüfung der
zurückgesandten Ware. Die Gutschrift erfolgt auf Ihrem Kundenkonto und wird nicht Bar
ausgezahlt. Die Rücksendung muss frankiert erfolgen.
Beschädigte oder nicht mehr einwandfreie Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.
6.1 Rücksendekosten für Waren im Falle des Widerrufs
Für Verbraucher gilt:
Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, so werden Ihnen die regelmäßigen
Kosten der Rücksendung auferlegt, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn
der Preis der zurückzusenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei
einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder
eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie
kostenfrei.
7. Gefahrübergang
Unternehmer tragen die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der von MOTORcheckUP GmbH erbrachten Leistung ab Übergabe, beim Versendungsverkauf ab
Auslieferung an den Spediteur oder eine sonstige mit der Ausführung der Versendung bestimmte
Person oder Firma.
Verbraucher tragen genannte Gefahren beim Versendungskauf erst ab Übergabe der Sache. Der
Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.
8.Gewährleistung/Nacherfüllung
8.1 Gegenüber Unternehmern
Für Geschäfte mit Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für sämtliche Leistungen 12
Monate ab Aus- oder Ablieferung.
Unternehmer haben offensichtliche Fehler von MOTORcheckUP GmbH innerhalb einer Frist von 2
Wochen ab Empfang der Leistung schriftlich anzuzeigen oder aufnehmen zu lassen. Bei
Fristüberschreitung erlischt der Gewährleistungsanspruch. Nach Feststellung eines Fehlers ist
MOTORcheckUP GmbH unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Unternehmer
haben zu beweisen, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorlag und er von ihnen rechtzeitig
festgestellt und angezeigt wurde.
Die Gewährleistung erfolgt gegenüber Unternehmern nach Wahl von MOTORcheckUP GmbH
durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung. Für gewährleistungshalber
ausgetauschte Teile wird bis zum Anlauf der Gewährleistungsfrist des ursprünglichen
Vertragsgegenstandes Gewähr geleistet.
Im Fall leicht fahrlässiger und nicht in einem Sachmangel bestehender Pflichtverletzungen von
MOTORchckUP GmbH sowie bei geringfügigen Mängeln ohne Funktionsbeeinträchtigung sind
Rücktritt und Ersatzlieferung ausgeschlossen, sofern nicht Arglist vorliegt. Setzt der Unternehmer
eine Frist zur Mängelbeseitigung, die nicht kürzer als 20 Tage sein darf, hat er sich nach
fruchtlosem Ablauf binnen zweier Wochen zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder
weiterhin Erfüllung verlangt. Wird nicht fristgerecht Erfüllung verlangt, erlischt der
Erfüllungsanspruch. Bei Rücktritt kann nicht auch noch Schadenersatz wegen eines Sachmangels
gefordert werden.
Wählt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware bei
ihm, wenn ihm dies zuzumuten ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf den Unterschied
zwischen Preis und Wert der mangelhaften Sache, es sei denn, MOTORcheckUP GmbH hätte den
Vertrag arglistig verletzt.
Bei nicht vorsätzlicher oder grob fahrlässiger oder arglistiger Verletzung einer vertraglichen
Nebenpflicht kann anstelle der Leistung nur dann Schadenersatz verlangt werden, wenn dem
Auftraggeber ein 20% des Leistungspreises übersteigender Schaden entstanden ist.
Die Beseitigung von Mängeln kann verweigert werden, wenn der Unternehmer eigenen
wesentlichen Vertragspflichten, hinsichtlich deren er vorzuleisten hat, nicht nachkommt oder wenn
er außerstande ist, nach Mängelbeseitigung zu zahlen. Letzteres wird widerleglich vermutet, wenn
er hinsichtlich desselben oder eines anderen Geschäfts der Vertragspartner mit über 5.000 Euro
ungeachtet mindestens zweier befristeter Mahnungen in Zahlungsverzug ist.
Über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantien sind nur in schriftlicher Form
gültig. Dies gilt auch für die Zusicherung von Eigenschaften.
MOTORcheckUP GmbH ist zu zwei Nachbesserungsversuchen berechtigt. Kann der Fehler nicht
beseitigt werden, kann ein Unternehmer Wandlung oder Minderung beantragen. Ein Anspruch auf
Ersatzlieferung besteht nicht.
Mit Unternehmern vereinbart MOTORcheckUP GmbH, dass als Beschaffenheit der Ware
grundsätzlich nur ihre Produktbeschreibung oder eine solche des jeweiligen Herstellers gilt.
Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des jeweiligen Herstellers stellen daneben
keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
8.2 Gegenüber Verbrauchern
Verbraucher als Kunden müssen MOTORcheckUP GmbH innerhalb einer Frist von zwei Wochen
nach dem Zeitpunkt, in dem der vertragswidrige Zustand festgestellt wurde, offensichtliche Mängel
schriftlich anzeigen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Anzeige. Unterbleibt die
rechtzeitige Anzeige, erlöschen Gewährleistungs- und Nacherfüllungsansprüche zwei Wochen
nach der Feststellung des Mangels durch den Verbraucher, es sei denn, MOTORcheckUP GmbH
hätte arglistig gehandelt.
Den Verbraucher trifft die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels. Wurden sie
durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Vertragsabschluss veranlasst, trifft sie die
Beweislast für diese Ursache.
Für Verbraucher gilt ferner, rechtzeitige Mängelanzeige vorausgesetzt, im Fall neuer Sachen eine
Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware. Im Falle gebrauchter Sachen
beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Verbraucher können bei Waren im Wert von unter 3.000 Euro zunächst nur Ersatzlieferung
fordern. Bei Sachen von darüberliegendem Wert steht MOTORcheckUP GmbH binnen
angemessener Zeit von höchstens 20 Werktagen zunächst ein Nacherfüllungsversuch zu. Ist
MOTORcheckUP GmbH die Nacherfüllung wirtschaftlich unzumutbar, erfolgt die Nacherfüllung
durch Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Verbraucher nach ihrer Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Vertragsrückabwicklung (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügiger
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln ohne Funktionsbeeinträchtigung,
steht ihnen jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Setzt der Verbraucher eine Frist zur Mangelbeseitigung, die nicht kürzer als zwei Wochen sein
darf, hat er sich nach fruchtlosem Ablauf binnen zweier weiterer Wochen zu erklären, ob er vom
Vertrag zurücktritt oder weiterhin Erfüllung verlangt. Unterbleibt die fristgemäße Erklärung, erlischt
sein Erfüllungsanspruch. Bei Rücktritt besteht daneben kein Schadenersatzanspruch wegen eines
Sachmangels.
9.3 Verjährung
Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Ablieferung der Ware,
es sei denn, MOTORcheckUP GmbH wäre Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist vorzuwerfen
oder es handelte sich um einen Personenschaden.
9. Versand und Zahlungsbedingungen
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers, wobei Versandweg und
Versandmittel der Wahl von MOTORcheckUP GmbH überlassen sind, wenn nichts anderes
vereinbart ist.
Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, lagert die Ware auf
Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem
Versand gleich. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder
Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers von MOTORcheckUP GmbH auf
den Käufer über.
Ein Versand erfolgt gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Werden Sendungen nach besonderer
Vereinbarung gegen Rechnung verschickt, ist der Rechnungsbetrag, sofern nicht anders
vereinbart, inh. von 7 Tagen nach Rechnungszugang zu begleichen. Die Zahlung hat ohne jeden
Abzug mit den heute üblichen Zahlungsmitteln bei Übergabe des Kaufgegenstandes oder
spätestens innerhalb 7 Tagen nach Meldung der Fertigstellung zu erfolgen.
Bei Zahlungsverzug kann MOTORcheckUP GmbH von Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von
8% über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, von Verbrauchern
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen.
Die Vertragspartner dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt, sofern sie nicht wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache geworden ist, bis
zur vollständigen Bezahlung der MOTORcheckUP GmbH aus dem Vertrag zustehenden
Forderungen sowie aller Nebenforderungen (insbesondere Kosten, Zinsen) Eigentum von MOTORcheckUP GmbH.
Falls der Kunde Unternehmer ist, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller bis zum
Vertragsschluss offenen Forderungen gegen den Kunden Eigentum von MOTORcheckUP GmbH.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede Veränderung zu unserem Nachteil,
Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des
Kaufgegenstandes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von MOTORcheckUP GmbH
unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Kunde die gelieferten Waren
sorgfältig zu verwahren und in einwandfreiem Zustand zu erhalten. Er hat sie ferner ausreichend
zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf uns zu übertragen. Kommt der
Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann MOTORcheckUP GmbH die Versicherung auf seine
Kosten abschließen und ihn mit den Kosten belasten.
Bei Zahlungsverzug oder Verstoß gegen Verpflichtungen, das Vorbehaltseigentum zu erhalten
und zu versichern, kann MOTORcheckUP GmbH vom Vertrag zurücktreten und die Ware vom
Kunden herausverlangen sowie diese nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist
unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den vertraglich vereinbarten Preis durch
freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Dem Herausgabeanspruch von MOTORcheckUP GmbH hat der Kunde unverzüglich nachzukommen, es sei denn, ihm stünde ein durch den
Vertrag begründetes Zurückbehaltungsrecht zu. Auf Verlangen des Kunden kann auf seine Kosten
ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der den Wert des zurückgenommenen
Vertragsgegenstandes ermittelt. Zu diesem in Ansatz gebrachten Wert ist MOTORcheckUP GmbH
verpflichtet, eine Verrechnung auf die Ware vorzunehmen.
Alle Kosten der Rücknahme und auch der Verwertung der Ware trägt ausschließlich der Kunde.
Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses einschließlich
Umsatzsteuer. Sollten von einer Vertragspartei höhere oder niedrigere Kosten nachgewiesen
werden, gelten diese. Auch die Kosten werden vom Erlös der Veräußerung des
Vertragsgegenstandes in Abzug gebracht.
Werden gelieferte Gegenstände vor vollständiger Bezahlung vernichtet, beschädigt oder
gepfändet, so ist MOTORcheckUP GmbH dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Zugriff
Dritter, insbesondere im Falle der Pfändung, hat der Kunde zusätzlich den Dritten sofort auf den
Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Jede Änderung der Anschrift des Kunden während der Dauer
des Eigentumsvorbehalts ist von ihm unverzüglich mitzuteilen. Alle durch die Geltendmachung
des Eigentums entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
12. Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von MOTORcheckUP GmbH auf den nach der Art der Ware oder sonstigen Leistung für einen ordentlichen Kaufmann
vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmen haftet MOTORcheckUP GmbH bei leicht fahrlässiger oder nicht
arglistiger Verletzung vertraglicher Nebenpflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen keine Produkthaftungsansprüche und keine
Ansprüche wegen eines Personenschadens.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder des eigentlichen Vertrages unwirksam oder
anfechtbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht
berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Bestimmung unverzüglich
durch eine andere, ihr wirtschaftlich und rechtlich soweit wie möglich gleichkommende
Bestimmung zu ersetzen.
14. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht,
Erfüllungsort, Gerichtstand
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist das Amtsgericht in 63450 Hanau, Deutschland.
Stand
06.05.2024
Herausgeber
MOTORcheckUP GmbH
Gert Horstmeyer