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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MOTORcheckUP GmbH

1. Allgemeines

Allen Kaufverträgen mit MOTORcheckUP GmbH liegen,

sofern nicht anders schriftlich vereinbart, folgende Bedingungen im Sinne der §§ 305 ff. BGB

zugrunde. Gegenteiligen Bedingungen vom Kunden wird widersprochen. Verbraucher im Sinne

nachfolgender Bedingungen sind natürliche Personen, denen bei Vertragsabschluss keine

gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im

Sinne nachfolgender Bedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige

Personengesellschaften, die bei Vertragsabschluss im Rahmen einer gewerblichen oder

selbständigen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne nachfolgender Bedingungen sind alle, die

Leistungen von MOTORcheckUP GmbH nachfragenden oder ihr Interesse daran bekundenden

Geschäftspartner.

2. Angebote

Angebote sind stets freibleibend. Berechnet werden die am Liefertag gültigen Preise. Diese gelten

ab Lager und schließen demgemäß Fracht-, Porto- und Versicherungskosten nicht ein.

Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von

MOTORcheckUP GmbH verbindlich.

3. Preise

Preise gelten ab Betrieb oder ab Lager MOTORcheckUP GmbH inkl. ges. MwSt. Maßgebend sind

die am Tage des Vetragsabschlusses gültigen Preise.

4. Lieferung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert MOTORcheckUP GmbH „ab Firmenstandort“.

Lieferzeiten rechnen vom Zeitpunkt der Absendung der Auftragsbestätigung an, frühestens aber

vom Tage ab, an dem die endgültige Ausführung in schriftlicher Form festgestellt worden ist.

Wurde für die Lieferung eine bestimmte Lieferfrist vereinbart und will der Käufer vom Vertrag

zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wird der Käufer durch das

Verstreichen der Lieferfrist nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung

der Leistung und der Erklärung befreit. Dies gilt nur dann nicht, wenn MOTORcheckUP GmbH eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.

Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

Lieferfristen verlängern sich, auch soweit bereits Verzug eingetreten ist, angemessen bei

Verzögerungen infolge höherer Gewalt und bei unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss

eingetretenen Hindernissen, soweit diese MOTORcheckUP GmbH nicht zu vertreten hat. Treten

solche Hindernisse auf, kann der Käufer von MOTORcheckUP GmbH die Erklärung verlangen, ob

er zurücktritt oder in angemessener Frist liefern will. Soweit sich MOTORcheckUP GmbH hierüber

nicht erklärt, kann der Käufer zurücktreten.

Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten –

auch aus anderen Verträgen – in Verzug ist. Für durch Verschulden seines Vorlieferanten

verzögerte oder unterbliebene Lieferungen haftet MOTORcheckUP GmbH nicht.

Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer der MOTORcheckUP GmbH gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.

5. Warenrücknahmen und Lieferungen

Grundsätzlich ist eine Warenrücknahme nur möglich, wenn vor der Lieferung ausdrücklich eine

Rückgabemöglichkeit vereinbart wurde. Bei Warenrücknahmen bzw. -sendungen haftet der Kunde

für die einwandfreie Verpackung der Ware. Die Ware darf nur in Originalverpackung an uns

zurückgeschickt werden. Eine Warengutschrift erfolgt erst nach eingehender Prüfung der

zurückgesandten Ware. Die Gutschrift erfolgt auf Ihrem Kundenkonto und wird nicht Bar

ausgezahlt. Die Rücksendung muss frankiert erfolgen.

Beschädigte oder nicht mehr einwandfreie Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.

6.1 Rücksendekosten für Waren im Falle des Widerrufs

Für Verbraucher gilt:

Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, so werden Ihnen die regelmäßigen

Kosten der Rücksendung auferlegt, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn

der Preis der zurückzusenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei

einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder

eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie

kostenfrei.

7. Gefahrübergang

Unternehmer tragen die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung

der von MOTORcheckUP GmbH erbrachten Leistung ab Übergabe, beim Versendungsverkauf ab

Auslieferung an den Spediteur oder eine sonstige mit der Ausführung der Versendung bestimmte

Person oder Firma.

Verbraucher tragen genannte Gefahren beim Versendungskauf erst ab Übergabe der Sache. Der

Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.

8.Gewährleistung/Nacherfüllung

8.1 Gegenüber Unternehmern

Für Geschäfte mit Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für sämtliche Leistungen 12

Monate ab Aus- oder Ablieferung.

Unternehmer haben offensichtliche Fehler von MOTORcheckUP GmbH innerhalb einer Frist von 2

Wochen ab Empfang der Leistung schriftlich anzuzeigen oder aufnehmen zu lassen. Bei

Fristüberschreitung erlischt der Gewährleistungsanspruch. Nach Feststellung eines Fehlers ist

MOTORcheckUP GmbH unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Unternehmer

haben zu beweisen, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorlag und er von ihnen rechtzeitig

festgestellt und angezeigt wurde.

Die Gewährleistung erfolgt gegenüber Unternehmern nach Wahl von MOTORcheckUP GmbH

durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung. Für gewährleistungshalber

ausgetauschte Teile wird bis zum Anlauf der Gewährleistungsfrist des ursprünglichen

Vertragsgegenstandes Gewähr geleistet.

Im Fall leicht fahrlässiger und nicht in einem Sachmangel bestehender Pflichtverletzungen von

MOTORchckUP GmbH sowie bei geringfügigen Mängeln ohne Funktionsbeeinträchtigung sind

Rücktritt und Ersatzlieferung ausgeschlossen, sofern nicht Arglist vorliegt. Setzt der Unternehmer

eine Frist zur Mängelbeseitigung, die nicht kürzer als 20 Tage sein darf, hat er sich nach

fruchtlosem Ablauf binnen zweier Wochen zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder

weiterhin Erfüllung verlangt. Wird nicht fristgerecht Erfüllung verlangt, erlischt der

Erfüllungsanspruch. Bei Rücktritt kann nicht auch noch Schadenersatz wegen eines Sachmangels

gefordert werden.

Wählt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware bei

ihm, wenn ihm dies zuzumuten ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf den Unterschied

zwischen Preis und Wert der mangelhaften Sache, es sei denn, MOTORcheckUP GmbH hätte den

Vertrag arglistig verletzt.

Bei nicht vorsätzlicher oder grob fahrlässiger oder arglistiger Verletzung einer vertraglichen

Nebenpflicht kann anstelle der Leistung nur dann Schadenersatz verlangt werden, wenn dem

Auftraggeber ein 20% des Leistungspreises übersteigender Schaden entstanden ist.

Die Beseitigung von Mängeln kann verweigert werden, wenn der Unternehmer eigenen

wesentlichen Vertragspflichten, hinsichtlich deren er vorzuleisten hat, nicht nachkommt oder wenn

er außerstande ist, nach Mängelbeseitigung zu zahlen. Letzteres wird widerleglich vermutet, wenn

er hinsichtlich desselben oder eines anderen Geschäfts der Vertragspartner mit über 5.000 Euro

ungeachtet mindestens zweier befristeter Mahnungen in Zahlungsverzug ist.

Über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantien sind nur in schriftlicher Form

gültig. Dies gilt auch für die Zusicherung von Eigenschaften.

MOTORcheckUP GmbH ist zu zwei Nachbesserungsversuchen berechtigt. Kann der Fehler nicht

beseitigt werden, kann ein Unternehmer Wandlung oder Minderung beantragen. Ein Anspruch auf

Ersatzlieferung besteht nicht.

Mit Unternehmern vereinbart MOTORcheckUP GmbH, dass als Beschaffenheit der Ware

grundsätzlich nur ihre Produktbeschreibung oder eine solche des jeweiligen Herstellers gilt.

Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des jeweiligen Herstellers stellen daneben

keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.

8.2 Gegenüber Verbrauchern

Verbraucher als Kunden müssen MOTORcheckUP GmbH innerhalb einer Frist von zwei Wochen

nach dem Zeitpunkt, in dem der vertragswidrige Zustand festgestellt wurde, offensichtliche Mängel

schriftlich anzeigen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Anzeige. Unterbleibt die

rechtzeitige Anzeige, erlöschen Gewährleistungs- und Nacherfüllungsansprüche zwei Wochen

nach der Feststellung des Mangels durch den Verbraucher, es sei denn, MOTORcheckUP GmbH

hätte arglistig gehandelt.

Den Verbraucher trifft die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels. Wurden sie

durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Vertragsabschluss veranlasst, trifft sie die

Beweislast für diese Ursache.

Für Verbraucher gilt ferner, rechtzeitige Mängelanzeige vorausgesetzt, im Fall neuer Sachen eine

Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware. Im Falle gebrauchter Sachen

beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

Verbraucher können bei Waren im Wert von unter 3.000 Euro zunächst nur Ersatzlieferung

fordern. Bei Sachen von darüberliegendem Wert steht MOTORcheckUP GmbH binnen

angemessener Zeit von höchstens 20 Werktagen zunächst ein Nacherfüllungsversuch zu. Ist

MOTORcheckUP GmbH die Nacherfüllung wirtschaftlich unzumutbar, erfolgt die Nacherfüllung

durch Ersatzlieferung.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Verbraucher nach ihrer Wahl Herabsetzung der Vergütung

(Minderung) oder Vertragsrückabwicklung (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügiger

Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln ohne Funktionsbeeinträchtigung,

steht ihnen jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Setzt der Verbraucher eine Frist zur Mangelbeseitigung, die nicht kürzer als zwei Wochen sein

darf, hat er sich nach fruchtlosem Ablauf binnen zweier weiterer Wochen zu erklären, ob er vom

Vertrag zurücktritt oder weiterhin Erfüllung verlangt. Unterbleibt die fristgemäße Erklärung, erlischt

sein Erfüllungsanspruch. Bei Rücktritt besteht daneben kein Schadenersatzanspruch wegen eines

Sachmangels.

9.3 Verjährung

Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Ablieferung der Ware,

es sei denn, MOTORcheckUP GmbH wäre Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist vorzuwerfen

oder es handelte sich um einen Personenschaden.

9. Versand und Zahlungsbedingungen

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers, wobei Versandweg und

Versandmittel der Wahl von MOTORcheckUP GmbH überlassen sind, wenn nichts anderes

vereinbart ist.

Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, lagert die Ware auf

Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem

Versand gleich. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder

Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers von MOTORcheckUP GmbH auf

den Käufer über.

Ein Versand erfolgt gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Werden Sendungen nach besonderer

Vereinbarung gegen Rechnung verschickt, ist der Rechnungsbetrag, sofern nicht anders

vereinbart, inh. von 7 Tagen nach Rechnungszugang zu begleichen. Die Zahlung hat ohne jeden

Abzug mit den heute üblichen Zahlungsmitteln bei Übergabe des Kaufgegenstandes oder

spätestens innerhalb 7 Tagen nach Meldung der Fertigstellung zu erfolgen.

Bei Zahlungsverzug kann MOTORcheckUP GmbH von Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von

8% über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, von Verbrauchern

Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen.

Die Vertragspartner dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen

aufrechnen.

10. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt, sofern sie nicht wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache geworden ist, bis

zur vollständigen Bezahlung der MOTORcheckUP GmbH aus dem Vertrag zustehenden

Forderungen sowie aller Nebenforderungen (insbesondere Kosten, Zinsen) Eigentum von MOTORcheckUP GmbH.

Falls der Kunde Unternehmer ist, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller bis zum

Vertragsschluss offenen Forderungen gegen den Kunden Eigentum von MOTORcheckUP GmbH.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede Veränderung zu unserem Nachteil,

Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des

Kaufgegenstandes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von MOTORcheckUP GmbH

unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Kunde die gelieferten Waren

sorgfältig zu verwahren und in einwandfreiem Zustand zu erhalten. Er hat sie ferner ausreichend

zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf uns zu übertragen. Kommt der

Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann MOTORcheckUP GmbH die Versicherung auf seine

Kosten abschließen und ihn mit den Kosten belasten.

Bei Zahlungsverzug oder Verstoß gegen Verpflichtungen, das Vorbehaltseigentum zu erhalten

und zu versichern, kann MOTORcheckUP GmbH vom Vertrag zurücktreten und die Ware vom

Kunden herausverlangen sowie diese nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist

unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den vertraglich vereinbarten Preis durch

freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Dem Herausgabeanspruch von MOTORcheckUP GmbH hat der Kunde unverzüglich nachzukommen, es sei denn, ihm stünde ein durch den

Vertrag begründetes Zurückbehaltungsrecht zu. Auf Verlangen des Kunden kann auf seine Kosten

ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der den Wert des zurückgenommenen

Vertragsgegenstandes ermittelt. Zu diesem in Ansatz gebrachten Wert ist MOTORcheckUP GmbH

verpflichtet, eine Verrechnung auf die Ware vorzunehmen.

Alle Kosten der Rücknahme und auch der Verwertung der Ware trägt ausschließlich der Kunde.

Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses einschließlich

Umsatzsteuer. Sollten von einer Vertragspartei höhere oder niedrigere Kosten nachgewiesen

werden, gelten diese. Auch die Kosten werden vom Erlös der Veräußerung des

Vertragsgegenstandes in Abzug gebracht.

Werden gelieferte Gegenstände vor vollständiger Bezahlung vernichtet, beschädigt oder

gepfändet, so ist MOTORcheckUP GmbH dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Zugriff

Dritter, insbesondere im Falle der Pfändung, hat der Kunde zusätzlich den Dritten sofort auf den

Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Jede Änderung der Anschrift des Kunden während der Dauer

des Eigentumsvorbehalts ist von ihm unverzüglich mitzuteilen. Alle durch die Geltendmachung

des Eigentums entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

12. Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von MOTORcheckUP GmbH auf den nach der Art der Ware oder sonstigen Leistung für einen ordentlichen Kaufmann

vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht

fahrlässigen Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Gegenüber Unternehmen haftet MOTORcheckUP GmbH bei leicht fahrlässiger oder nicht

arglistiger Verletzung vertraglicher Nebenpflichten nicht.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen keine Produkthaftungsansprüche und keine

Ansprüche wegen eines Personenschadens.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder des eigentlichen Vertrages unwirksam oder

anfechtbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht

berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Bestimmung unverzüglich

durch eine andere, ihr wirtschaftlich und rechtlich soweit wie möglich gleichkommende

Bestimmung zu ersetzen.

14. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht,

Erfüllungsort, Gerichtstand

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der

Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder

öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist das Amtsgericht in 63450 Hanau, Deutschland.

Stand

06.05.2024

Herausgeber

MOTORcheckUP GmbH

Gert Horstmeyer

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